Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit Ihres Falls. In jedem Fall mache die anfallenden Kosten transparent, bevor ich mit der Arbeit beginne.
Erstberatung
Für eine Erstberatung berechne ich in der Regel 150 € (inkl. MwSt.) Sollten Sie mich anschließend als Rechtsanwältin beauftragen, wird die Erstberatung auf die späteren Kosten des Verfahrens angerechnet.
Beratungshilfe: Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Beratungshilfe beantragen. Den Beratungshilfeschein müssen Sie selbst vor der Beratung beantragen und mitbringen. Dann kostet eine Beratung Sie nur 15 Euro. Weitere Informationen für die Beratungshilfe in Berlin finden Sie hier.
Anwaltliche Vertretung
Welche Kosten anfallen, unterscheidet sich je nach Art und Umfang des Anliegens. Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab oder treffe mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung.
In der Regel vereinbare ich mit Ihnen eine Vorschusszahlung. Die restliche Zahlung erfolgt dann nach Rechnungsstellung. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
Prozesskostenhilfe: Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann ich prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe in Berlin finden Sie hier.
Zahlungsweise
Sie können bar in meiner Kanzlei bezahlen. Für eine Überweisung verwenden Sie bitte folgende Kontodaten. Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an, welches ich für Ihr Mandat vergeben habe.
Empfänger: Ruth Sophie Billen
IBAN: DE97 1007 0397 0078 9545 00
BIC: DEUTDEBBP30
