Das Recht auf Bewegungsfreiheit sollte allen Menschen gleichermaßen zustehen. Ob für Bildung, Arbeit, aufgrund der Situation im Herkunftsland oder um mit Familie und Freund*innen zu leben – alle Menschen sollen dort leben können, wo sie ihre Zukunft sehen. Dafür setze ich mich als Rechtsanwältin ein.
Ich vertrete Sie im Migrationsrecht in Berlin und bundesweit. Ich übernehme Vertretungen im Asylverfahren, vor Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.
Asylrecht
Im Asylrecht vertrete ich Sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier kann ich Sie bereits zu Beginn des Asylverfahrens zu Ihren Möglichkeiten und Alternativen beraten. Wenn Sie möchten, dann bereite ich Sie auf die persönliche Anhörung beim BAMF vor und begleite Sie bei dem Termin. Wenn Ihr Asylantrag von der Behörde abgelehnt wurde, kann ich Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht vertreten.
Aufenthaltsrecht
Im Aufenthaltsrecht berate ich Sie zur Wahl der geeigneten aufenthaltsrechtlichen Grundlage. Ich übernehme sowohl die Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde als auch die gerichtliche Vertretung.
Tätigkeitsbereiche sind hier beispielsweise:
- Aufenthaltsrechtliche Perspektiven nach Erhalt eines negativen Asylbescheids,
- Aufenthaltstitel zum Zwecke der Arbeit, Selbstständigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung,
- Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums oder Sprachkurses.
Einbürgerung
Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit schließt oft an langjährige aufenthaltsrechtliche Verfahren an. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Einbürgerungsverfahren. Wenn gewollt, dann stelle ich für Sie den Antrag bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Beratungssprache
Ich berate Sie auf Deutsch und Englisch. Falls Sie nicht gut Deutsch oder Englisch sprechen, bringen Sie bitte einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mit. Sollten Sie niemanden kennen, der für Sie übersetzen kann, helfe ich bei der Vermittlung.
