Strafrecht

Gegen Sie wird in einem Strafverfahren ermittelt, es wurde ein Strafbefehl erlassen oder Sie wurden angeklagt?

Ich unterstütze Sie als Strafverteidigerin in allen Stadien eines Strafverfahrens – in Berlin und bundesweit.

Bereits im Ermittlungsverfahren setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte als Beschuldigte*r gewahrt werden. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit mir auf, bevor Sie eigene Schritte unternehmen. Eine früh einsetzende Verteidigung kann entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen. Mitunter lassen sich Tatvorwürfe bereits in diesem Stadium ausräumen.

Wurde gegen Sie ein Strafbefehl erlassen oder ein Gerichtsverfahren eröffnet, setze ich mich sowohl als Pflichtverteidigerin als auch im Rahmen der Wahlverteidigung bestmöglich für Ihre Interessen ein.

  • das allgemeine Strafrecht (z.B. Raub, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl etc.),
  • das Jugendstrafrecht,
  • das Betäubungsmittelstrafrecht
  • und politische Strafverfahren (z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Verfahren nach §§ 129 ff. StGB).

Auch bei anderen strafrechtlichen Vorwürfen stehe ich Ihnen zur Seite.

Bei Vorwürfen sexualisierter, rassistischer, antisemitischer oder rechtsextremer Gewalt werde ich nicht tätig.

Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und stehen vor der Entscheidung, ob Sie dies bei der Polizei anzeigen wollen? Oder werden Sie als Geschädigte*r einer Straftat von der Polizei oder vor Gericht als Zeuge oder Zeugin vernommen?

Ein Strafverfahren kann für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, sehr belastend sein. Als Anwältin kann ich Sie in dieser Situation als Zeug*innenbeistand oder Nebenklagevertreterin unterstützen.

Als Zeug*innenbeistand kann ich Sie begleiten, wenn Sie bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen. Hier wirke ich darauf hin, dass Ihnen keine unzulässigen Fragen gestellt werden oder Sie Aussagen tätigen, die Sie selbst oder Angehörige belasten.  

In der Nebenklagevertretung vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen als Geschädigte*r während des Strafverfahrens. Ich kann Sie zur Anzeigeerstattung beraten, bei polizeilichen Vernehmungen begleiten und in der Gerichtsverhandlung darauf hinwirken, dass ihre Interessen vertreten werden. Die Nebenklage kann beispielsweise anwaltliche Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen und psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.

Insbesondere bei schweren Verbrechen wie Sexualstraftaten, Tötungsdelikten, Menschenhandel und Freiheitsberaubung kommt eine Nebenklage in Betracht. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen trägt der Staat die Kosten der Nebenklagevertretung. Hierzu berate ich Sie in jedem Fall vor einer Mandatsübernahme.